Die Vereinigung trägt den Namen "Freunde des Hermann-Staudinger-Gymnasiums Erlenbach am Main".
Die Vereinigung hat die Aufgabe, den Kontakt unter den ehemaligen Schülern und Lehrern des Hermann-Staudinger-Gymnasiums zu pflegen und ihre Verbindung zur Schule aufrechtzuerhalten. Außerdem tritt sie für die Interessen des Hermann-Staudinger-Gymnasiums ein, unterstützt nach ihren Möglichkeiten das schulische Leben und fördert nicht unmittelbar mit dem Unterricht zusammenhängende Vorhaben und Begabungen, die Gebiete außerhalb des Fächerkanons betreffen.
Der Jahresbeitrag beträgt mindestens DM 5,-- [Anmerkung: Der Mitgliedsbeitrag beträgt z.Z. 5 Euro].
1) Der Vereinigung können alle ehemaligen Schüler, die Lehrer und Elternbeiratsmitglieder beitreten, sowie Personen und Institutionen, die an der Arbeit für das Hermann-Staudinger-Gymnasium Interesse zeigen.
2) Der Beitritt erfolgt durch die erste Beitragszahlung.
3) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß eines Mitgliedes oder durch Auflösung der Vereinigung.
4) Der Ausschluß eines Mitgliedes kann erfolgen bei groben Verstößen gegen § 2 und 3 dieser Satzung. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand mit Zweidrittelmehrheit, über einen Einspruch gegen den Ausschluß die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden.
Organe der Vereinigung sind:
1) die Mitgliederversammlung
2) der Vorstand
1) Alle Mitglieder der Vereinigung können stimmberechtigt an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
2) Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn sie spätestens zwei Wochen vor dem Termin in der üblichen Weise einberufen wurde.
3) Die ordentliche Mitgliederversammlung ist alle drei Jahre einzuberufen. Sie kann darüber hinaus einberufen werden, wenn dies der Vorstand beschließt oder wenn mindestens 20 Mitglieder dies beantragen.
4) die Mitgliederversammlung entscheidet über die Zusammensetzung des Vorstandes, über Satzungsänderungen (Zweidrittelmehrheit der Anwesenden) und neue Vorhaben der Vereinigung.
1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus 7 Mitgliedern:
1. dem Vorsitzenden der Vereinigung
2. seinem Stellvertreter
3. dem Kassenverwalter
4. dem Schriftführer
5. drei Beisitzern
Der Leiter des Hermann-Staudinger-Gymnasiums, der 1. Schülersprecher und der Vorsitzende des Elternbeirats haben im Vorstand Rede- und Antragsrecht.
2) Alle Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden auf drei Jahre gewählt.
3) Aufgaben des Vorstandes sind die Führung der laufenden Geschäfte, Durchführung der geplanten Vorhaben, Kontaktpflege mit dem Hermann-Staudinger-Gymnasium und Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung.
4) Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Er ist beschlußfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind. Er beschließt mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Die Vorstandssitzung ist auf Antrag eines jeden Vorstandsmitgliedes einzuberufen.
Zur Überprüfung der Kassenführung werden von der Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Kassenprüfung erfolgt spätestens vor der ordentlichen Mitgliederversammlung.
Zur Eröffnung und Schließung von Bankkonten der Vereinigung sowie zur Erteilung von Kontovollmachten und sonstigen Willenserklärungen gegenüber Kreditinstituten sind der Vorsitzende der Vereinigung, sein Stellvertreter und der Kassenverwalter je zwei gemeinsam berechtigt. Jedes Vorstandsmitglied und die Kassenprüfer sind alleine auskunftsberechtigt über die Konten der Vereinigung.
1) Die Vereinigung ist aufgelöst, wenn dies zwei Drittel der anwesenden Mitglieder einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschließen.
2) Bei einer Auflösung fällt das Vermögen an den Elternbeirat des Hermann-Staudinger-Gymnasiums zur Verwendung im Rahmen der Elternspende.
Die Satzung in der vorliegenden Fassung tritt nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 23.12.1998 in Kraft
2008 Freunde des HSG